Glossar: Die wichtigsten Begriffe der Zwangsversteigerung
Glossar: Fachbegriffe rund um die Zwangsversteigerung
- Abschreibung
- Die Abschreibung ist ein steuerlicher Begriff und beschreibt die Wertminderung einer Immobilie über die Jahre. Bei der Vermietung kann sie steuerlich geltend gemacht werden, bei Zwangsversteigerungen spielt sie jedoch vor allem für Investoren eine Rolle.
- Bieterstunde
- Der Zeitraum im Versteigerungstermin, in dem Gebote abgegeben werden können. Er dauert mindestens 30 Minuten, kann aber vom Rechtspfleger verlängert werden.
- Bodenrichtwert
- Der durchschnittliche Wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens in einer bestimmten Region. Wird von den Gutachterausschüssen veröffentlicht und dient als Orientierung bei der Bewertung von Grundstücken. Weitere Infos unter Grundstücke ersteigern: Besonderheiten & Bewertung.
- Besitzübergang
- Mit dem Zuschlag im Versteigerungstermin geht der Besitz – aber noch nicht das Eigentum – an den Ersteher über. Die rechtliche Umschreibung im Grundbuch folgt später.
- Dienstbarkeit
- Rechtliche Belastung eines Grundstücks zugunsten Dritter, z.B. ein Wegerecht oder Leitungsrecht. Dienstbarkeiten bleiben auch nach der Versteigerung meist bestehen.
- Eigentumswohnung
- Eine selbständige Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses. Bei Versteigerungen gelten besondere Regeln, insbesondere was die WEG-Unterlagen und das Sondereigentum betrifft. Siehe Eigentumswohnung aus Zwangsversteigerung kaufen.
- Ersteher
- Die Person, die den Zuschlag bei der Versteigerung erhält und damit zum neuen (wirtschaftlichen) Eigentümer wird.
- Erschließung
- Bereitstellung von Infrastruktur wie Wasser, Strom, Gas und Straßen. Fehlende Erschließung kann den Wert eines Grundstücks erheblich mindern.
- Finanzierungsbestätigung
- Bankbestätigung, dass ein Bieter über die notwendigen Mittel zum Kauf verfügt. Für die Sicherheitsleistung beim Termin meist unerlässlich.
- Fälligkeit
- Zeitpunkt, zu dem der Kaufpreis nach Zuschlag gezahlt werden muss. Bei Nichteinhaltung droht der Verlust des Zuschlags und Schadenersatz.
- Gebot
- Das im Termin abgegebene Kaufpreisangebot. Es muss die gesetzlichen Mindestgebote erfüllen, die je nach Verfahrensstand variieren können.
- Gutachten (Verkehrswertgutachten)
- Das vom Gericht beauftragte Gutachten, das den Verkehrswert der Immobilie feststellt. Enthält wertvolle Informationen zu Zustand, Lage, Rechten und Lasten.
- Kreditfähigkeit
- Fähigkeit, von einer Bank einen Kredit zu erhalten. Banken bewerten Immobilien aus Zwangsversteigerungen oft vorsichtiger und verlangen mehr Eigenkapital.
- Kostenvorschuss
- Vorschuss für Verfahrenskosten, den Gläubiger leisten müssen, damit das Versteigerungsverfahren durchgeführt wird.
- Mindestgebot
- Das vom Gericht festgesetzte Mindestgebot, das im Termin erreicht werden muss. Es kann nach einem ersten erfolglosen Termin reduziert werden.
- Mehrerlös
- Der Betrag, um den das Höchstgebot den Anspruch des Gläubigers übersteigt. Wird an nachrangige Gläubiger oder den Schuldner ausgezahlt.
- Rechtspfleger
- Beamter, der den Versteigerungstermin leitet und für die Verfahrensdurchführung zuständig ist.
- Restschuld
- Der verbleibende Darlehensbetrag, der durch den Versteigerungserlös nicht gedeckt wurde. Der Schuldner haftet grundsätzlich weiterhin dafür.
- Sicherheitsleistung
- Betrag (meist 10 % des Verkehrswerts), der im Termin als Nachweis für die Zahlungsfähigkeit hinterlegt werden muss. Siehe auch FAQ: Sicherheitsleistung.
- Selbständiges Beweisverfahren
- Verfahren zur Klärung von Sachfragen (z.B. Bauschäden), bevor ein Hauptprozess geführt wird. Für Erwerber relevant, wenn Unklarheiten bestehen.
- Verkehrswert
- Der vom Sachverständigen geschätzte Marktwert der Immobilie unter normalen Bedingungen. Ist Ausgangspunkt für Mindestgebote, Kredite und Bietstrategie.
- Versteigerungstermin
- Der festgesetzte Gerichtstermin, an dem die Immobilie versteigert wird. Umfasst Bieterstunde, rechtliche Hinweise und ggf. Verfahrensbeschlüsse.
- Vormerkung
- Rechtlicher Vermerk im Grundbuch zur Sicherung eines Anspruchs, z.B. auf Eigentumsübertragung. Nach Zuschlag erfolgt oft eine Auflassungsvormerkung zugunsten des Erstehers.
- Zuschlag
- Der formale Abschluss des Versteigerungstermins. Mit dem Zuschlag erhält der Meistbietende den rechtlichen Anspruch auf Eigentumserwerb.
- Zwangsversteigerung
- Gerichtliches Verfahren zur Verwertung von Immobilien zugunsten eines Gläubigers. Umfasst öffentliche Bekanntmachung, Versteigerungstermin und anschließende Umschreibung.
FAQ zum Glossar
Wie kann ich diese Begriffe für mein Bietvorhaben nutzen?
Das Verständnis der wichtigsten Fachbegriffe ist Grundlage für eine erfolgreiche Teilnahme an der Zwangsversteigerung. Viele Begriffe tauchen in Gutachten, Bekanntmachungen oder im Termin selbst auf – hier hilft das Glossar als Nachschlagewerk.
Was tun bei unklaren Begriffen im Gutachten?
Im Zweifel empfiehlt es sich, beim Amtsgericht oder einem Immobilienexperten nachzufragen. Auch im Blogbereich finden Sie weiterführende Erklärungen.
Gibt es weitere Quellen zur Vertiefung?
Neben diesem Glossar lohnt sich ein Blick in unsere FAQ sowie in die jeweiligen Blogartikel zu Spezialthemen.