Elementarschadenversicherung für Immobilienkauf, Zwangsversteigerung & Sanierung
Was ist eine Elementarschadenversicherung?
Die Elementarschadenversicherung ist ein Zusatz zur Wohngebäudeversicherung und/oder Hausratversicherung. Sie deckt Schäden durch Naturgewalten ab, die durch „normale“ Versicherungen NICHT abgedeckt sind: z.B. Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch.
- Versichert: Das Gebäude, ggf. auch Inventar/Hausrat (je nach Police)
- Nicht versichert: Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden durch mangelnde Instandhaltung
Warum ist sie für Immobilienbesitzer so wichtig?
- Klimawandel & Extremwetter: Überschwemmungen, Starkregen und Rückstau nehmen zu, auch in Regionen ohne Flussnähe.
- Schadenhöhe oft existenzbedrohend: Sanierung nach Überschwemmung oder Erdrutsch kostet leicht 50.000–200.000 € oder mehr.
- Keine staatliche Hilfe mehr: In vielen Bundesländern gibt es nur noch Geld vom Staat, wenn eine Elementarversicherung nachweislich abgelehnt wurde!
- Zwangsversteigerung & Sanierung: Ältere Gebäude oder leerstehende Immobilien sind besonders gefährdet – hier besteht hoher Sanierungsaufwand nach Elementarschaden.
Welche Schäden und Risiken sind versichert?
- Überschwemmung: Hochwasser nach Starkregen oder Flusslauf
- Rückstau: Kanalisation ist überlastet, Wasser dringt ins Gebäude
- Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben, Vulkanausbruch
- Schneedruck, Lawinen
- Optional: Schäden an Außenanlagen, Garagen, Nebengebäuden, Photovoltaikanlagen
Wichtig: Der Leistungsumfang variiert je nach Tarif – unbedingt Details und Ausschlüsse prüfen!
Gefahrenzonen & Wer braucht sie besonders?
- Gefahrenklassen: Versicherer stufen alle Häuser in ZÜRS-Zonen 1–4 ein (1 = geringstes Risiko, 4 = Hochrisiko, z. B. direkt am Fluss)
- Neubau und Sanierung: Jede Modernisierung oder Standortverlagerung kann das Risiko verändern
- Käufer & Sanierer: Besonders bei älteren Objekten oder Sanierungsprojekten, die in tiefer Lage oder Hanglage stehen
- Leerstand: Auch unbewohnte Immobilien sind betroffen – Feuchteschäden, Rückstau und Frostschäden drohen!
Praxisfälle & Schadensbeispiele
- Fall 1: Nach Starkregen dringt Wasser in den Keller – alle Böden und Elektroanlagen müssen erneuert werden, Schaden: 60.000 €, Versicherung zahlt.
- Fall 2: Rückstau im Altbau zerstört die Heizungsanlage, Estrich und Möbel. Ohne Elementarversicherung bleibt der Eigentümer auf Kosten sitzen.
- Fall 3: Schneelast lässt Dach einstürzen – Versicherung zahlt Wiederaufbau und Folgekosten.
Sonderfälle: Zwangsversteigerung, Sanierung, Leerstand
- Zwangsversteigerung: Prüfen Sie vor dem Kauf, ob bereits ein Schutz besteht oder schnell abgeschlossen werden kann. Nachträglicher Abschluss ist bei Vorschäden oft ausgeschlossen!
- Sanierung: Jede Baumaßnahme, die das Risiko erhöht (z. B. Aufgraben, Änderung Dachfläche), muss gemeldet werden.
- Leerstand: Viele Versicherer leisten nur eingeschränkt, wenn das Haus längere Zeit unbewohnt ist – Leerstand immer angeben!
Tarife, Tipps & Vergleich
- Deckungssumme großzügig wählen: Mindestens 200.000 €, besser 500.000 € oder unbegrenzt
- Selbstbeteiligung möglich, aber Risiko abwägen
- Wartezeiten: Manche Policen greifen erst 1–3 Monate nach Abschluss
- Alle Ausschlüsse genau prüfen
- Kombi mit Hausrat-/Gebäudeversicherung ist günstiger
Tipp: Lassen Sie sich vom Makler beraten und vergleichen Sie Tarife! Im Ernstfall zahlt nur der vollständige Schutz.
Weitere Ratgeber & Checklisten
FAQ – häufige Fragen zur Elementarschadenversicherung
Ist die Elementarschadenversicherung Pflicht?
Nein, aber sie ist für fast alle Hausbesitzer und Käufer dringend empfohlen – viele Banken verlangen sie mittlerweile bei Neubau oder Sanierung.
Kann ich sie jederzeit abschließen?
Nur solange keine Vorschäden vorliegen! Nach einem Schaden lehnen Versicherer den Abschluss oft ab oder verhängen lange Wartezeiten.
Wer zahlt bei Überschwemmung ohne Versicherung?
Sie tragen alle Kosten selbst! Staatliche Soforthilfen gibt es meist nur, wenn Sie belegen können, dass keine Versicherung möglich war.
Was ist bei Leerstand oder Sanierung zu beachten?
Jede Nutzungsänderung oder längerer Leerstand muss der Versicherung gemeldet werden, sonst droht Leistungskürzung oder Ausschluss.