Wohngebäudeversicherung bei Immobilienkauf, Zwangsversteigerung & Sanierung
Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung sichert Ihr Haus als Bauwerk gegen die größten Risiken ab: Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Leitungswasser und weitere. Sie ersetzt die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau bei schweren Schäden. Ohne diese Police kann ein Großschaden den finanziellen Ruin bedeuten.
- Versichert: Haus, Garage, Nebengebäude, fest verbaute Teile (Heizung, Sanitär, Fenster etc.)
- Nicht versichert: Hausrat, bewegliche Sachen – hierfür Hausratversicherung abschließen
Wann ist sie Pflicht?
- Finanzierung: Banken verlangen zwingend den Nachweis einer Gebäudeversicherung ab Eigentumsübergang (spätestens bei Auszahlung des Darlehens).
- Eigentümergemeinschaften (WEG): Die Gemeinschaft schließt eine Police für alle ab – jeder Eigentümer zahlt anteilig.
- Vermietung: Für Vermieter ist die Police unverzichtbar – ohne sie droht bei Brand, Leitungswasserschaden oder Sturm hoher Schadenersatz.
- Zwangsversteigerung: Oft ist keine Police mehr aktiv, da Vorbesitzer gekündigt hat – Käufer müssen SOFORT selbst versichern!
Leistungen: Was deckt die Wohngebäudeversicherung?
- Feuer: Brand, Blitz, Explosion
- Leitungswasser: Rohrbruch, Frost, geplatzte Heizungsleitungen
- Sturm & Hagel: Ab Windstärke 8
- Weitere Schäden: Implosion, Überspannung (z.B. Blitz)
- Optional: Elementarschäden (siehe unten), Glasbruch, Graffiti
Achtung: Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (z.B. offenes Fenster bei Starkregen) sind nur bei „Premium-Tarifen“ mitversichert!
Sonderfälle: Zwangsversteigerung, Sanierung & Leerstand
- Zwangsversteigerung: Häufig ist die Police abgelaufen oder gekündigt. Nach Zuschlag liegt die Verantwortung für Versicherungsschutz beim Käufer!
- Sanierungsobjekte: Bei Umbau und Modernisierung müssen Versicherer informiert werden, sonst droht im Schadensfall Leistungsverweigerung!
- Leerstand: Längere Zeit unbewohnt? Versicherung über Leerstand informieren – sonst kein Schutz bei Vandalismus, Einbruch oder Wasserschaden!
- Eigentümerwechsel: Bestehende Policen gehen mit Eigentum über, können aber innerhalb eines Monats gekündigt werden – prüfen Sie Altverträge!
Erfahren Sie mehr zur Übernahme und Besonderheiten nach Zwangsversteigerung
Unterversicherung vermeiden
- Wiederherstellungswert: Versicherungssumme muss den aktuellen Neubauwert abdecken.
- Nach Sanierung, Anbau oder Modernisierung: Versicherungssumme anpassen, Fotos & Rechnungen einreichen.
- Regelmäßige Prüfung: Mindestens alle 2 Jahre und nach größeren Baumaßnahmen.
Praxisbeispiele & Schadensfälle
- Fall 1: Nach Zwangsversteigerung brennt das Haus ab – keine Police aktiv, Käufer steht vor dem Totalverlust.
- Fall 2: Nach Modernisierung platzt eine Leitung, das Erdgeschoss steht unter Wasser – Versicherung zahlt nur, wenn die Arbeiten gemeldet wurden.
- Fall 3: Sturmschaden am Dach, nach Sanierung ist die Deckungssumme zu niedrig: Die Versicherung zahlt nur anteilig!
Elementarschadenversicherung als wichtiger Zusatz
Schäden durch Naturgewalten wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben oder Erdrutsch sind nicht automatisch versichert! Eine Elementarschadenversicherung als Zusatzpolice wird immer wichtiger, auch abseits von klassischen Hochwasserzonen.
- 2021 waren bei der Hochwasserkatastrophe nur ca. 40 % der Häuser ausreichend versichert!
- Prüfen Sie, ob Ihr Haus in einem Risikogebiet liegt (z.B. Nähe zu Fluss, Hanglage).
Vergleich, Tipps & Kündigung
- Deckungssumme regelmäßig prüfen – nach jeder Sanierung und allen Bauarbeiten.
- Beitrag vergleichen: Unterschiedliche Tarife je nach Alter, Bauweise, Wohnort, Risiko.
- Kündigung: Nach Eigentumswechsel haben Käufer ein Sonderkündigungsrecht – prüfen Sie, ob ein Tarifwechsel sinnvoll ist!
- Zusatzbausteine: Glasbruch, Graffiti, Photovoltaik, Ableitungsrohre mitversichern.
- Sofortschutz nach Zuschlag vereinbaren!
Tipp: Nutzen Sie unabhängige Vergleichsportale oder Makler für ein individuelles Angebot.
Weitere Ratgeber & Checklisten
FAQ – häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
Für selbstfinanzierte Immobilien nein, für kreditfinanzierte Immobilien ja – Banken verlangen immer den Nachweis!
Kann ich eine bestehende Police übernehmen?
Ja, mit dem Eigentum geht die Police über, Sie haben aber ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.
Was tun bei Sanierung oder Umbau?
Umbau oder Modernisierung immer sofort melden und Deckungssumme anpassen – sonst kann der Versicherungsschutz entfallen!
Was ist der Unterschied zu Hausratversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung deckt das Haus (Bauwerk), die Hausratversicherung alle beweglichen Dinge (Möbel, Technik, Kleidung etc.).