Zwangsversteigerung: Sonstiges in Herzentalstraße, 67808 Falkenstein. Verkehrswert: 22.000 €. Termin: 13.08.2025.
Diese Zwangsversteigerung bietet eine/n Sonstiges in 67808 Falkenstein. Der angesetzte Verkehrswert beträgt 22.000 € (Einsteiger-/Budget-Segment). Der Termin ist am 13.08.2025 10:00.
0001K0024/2024
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Sonstiges
Versteigerung
Herzentalstraße 23, 67808 Falkenstein
Eingetragen im Grundbuch von Falkenstein Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt BV 5 Falkenstein 383/4 Gebäude- und Freifläche Herzentalstraße 23 1.613 434 Zusatz: 2/zu 5 Geh- und Fahrtrecht an FlStNr. 383/3, 383/6, 383/8, 383/9 3/zu 5 Wasserentnahme- und Wasserableitungsrecht an Pl.Nr. 383/15 | Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Eingeschossiges Wochenendhaus; unterkellert; Garage (im Haus; Nebengebäude (Sanitäranlagen)); Verkehrswert: 22.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 10.07.2024 in das Grundbuch eingetragen worden. Die erste Beschlagnahme ist am 10.07.2024 erfolgt. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
22.000,00 €
Mit diesem einfachen Rechner erhalten Sie einen schnellen Überblick. Hinweis: Sätze/Tabellen sind vereinfacht, ersetzen keine amtlichen Werte und dienen der Orientierung. Tragen Sie realistische Annahmen ein.
Mittwoch, 13.08.2025 10:00
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1. Sitzungssaal, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen
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