Alle Fakten, Verkehrswert, Termin und Dokumente zur Zwangsversteigerung von unbebautes Grundstück in In den Böhlckern, 00000 Steingruben. Aktenzeichen: 0001K0006/2025. Auktionstermin: 01.09.2025. Objektbeschreibung: Eingetragen im Grundbuch von Steingruben Je 1/2 Miteigentumsanteil an Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt BV 1…...
0001K0006/2025
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unbebautes Grundstück
Versteigerung
In den Böhlckern, 00000 Steingruben
Eingetragen im Grundbuch von Steingruben Je 1/2 Miteigentumsanteil an Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt BV 1 Steingruben 321/3 Hof- und Gebäudefläche, Gründland in den Böhläckern 2.450 146 BV 2 Steingruben 321/2 Grünland in den Böhläckern 2.420 146 | Lfd. Nr. 1 Unbebaute Grünflächen mit Baumbestand oder Wochenendplatz Lage: 1,5 km zum Ortszentrum Verkehrswert: 675 € Lfd. Nr. 2 Unbebaute Grünflächen mit Baumbestand oder Wochenendplatz Lage: 1,5 km zum Ortszentrum Verkehrswert: 665 € Die Beschlagnahme erfolgte ist am 18.03.2025. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Lfd. Nr. 1 Unbebaute Grünflächen mit Baumbestand oder Wochenendplatz Lage: 1,5 km zum Ortszentrum Verkehrswert: 675 € Lfd. Nr. 2 Unbebaute Grünflächen mit Baumbestand oder Wochenendplatz Lage: 1,5 km zum Ortszentrum Verkehrswert: 665 €
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