Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Bergstraße, 67808 Weitersweiler

Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Bergstraße, 67808 Weitersweiler. Verkehrswert: 363.000 €. Termin: 17.09.2025.

Kurzbewertung

Diese Zwangsversteigerung bietet eine/n Einfamilienhaus in 67808 Weitersweiler. Der angesetzte Verkehrswert beträgt 363.000 € (Mittleres Preissegment). Der Termin ist am 17.09.2025 10:00.

  • Adresse/Lage: Bergstraße 1, 67808 Weitersweiler
  • Verkehrswert: 363.000 €
  • Termin: 17.09.2025 10:00
  • Grundbuch: Weitersweiler Blatt 402

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

home_pin Bergstraße 1, 67808 Weitersweiler
keep Grundbuch: Weitersweiler Blatt 402
363.000,00 €

Lage

Bergstraße 1, 67808 Weitersweiler

Objektbeschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Weitersweiler Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Weitersweiler 277 Gebäude- und Freifläche Bergstraße 1 992 402 BV 2   |   Objektbeschreibung   Gebäudeart: Einfamilienhaus, ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt; eingeschossig; unterkellert; ausgebautes Dachgeschoss; freistehend  Baujahr: ca. 1991 (gemäß Bauunterlagen)  Flächen und Rauminhalte: die Wohnfläche beträgt ca. 152 m²  Energieeffizienz: Energieausweis liegt nicht vor  Außenansicht: insgesamt unverputzt; Straßenseite unverputzt; Gartenseite unverputzt; Sockel unverputzt   Der bauliche Zustand ist nach augenscheinlicher Beurteilung von außen normal/befriedigend. Es besteht ein Unterhaltungsstau hinsichtlich Außenputz und Anstrich des Gebäudes   Gemäß den vorliegenden Bauplänen:  Kellerqeschoss: 3 Kellerräume, Heizraum, Ölraum, Abstellraum  Erdqeschoss: Flur/Diele, Küche, Wohn- u. Esszimmer, Badezimmer, Abstellraum, Gästezimmer, Hauswirtschaftsraum  Dachqeschoss: Diele, Schlafzimmer, Badezimmer, Speicher, Balkon    Wertbeeinflussende Eintragungen im Baulastenverzeichnis sind nicht vorhanden.   Eine Innenbesichtigung war nicht möglich. Verkehrswert: 363.000,00 €       Beschlagnahme war am 13.12.2024.   Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.   Aufforderung:   Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.   Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.   Hinweis:   Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Verkehrswert

363.000,00 €


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Termin

Mittwoch, 17.09.2025 10:00


Gläubiger

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Versteigerungsort

1. Sitzungssaal, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen