Zwangsversteigerung: Wohn-/Geschäftshaus in Kreuznacher Straße, 67806 Rockenhausen. Verkehrswert: 241.000 €. Termin: 24.09.2025.
Diese Zwangsversteigerung bietet eine/n Wohn-/Geschäftshaus in 67806 Rockenhausen. Der angesetzte Verkehrswert beträgt 241.000 € (Mittleres Preissegment). Der Termin ist am 24.09.2025 10:00.
0001K0010/2023
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Wohn-/Geschäftshaus
Versteigerung
Kreuznacher Straße 6, 67806 Rockenhausen
Eingetragen im Grundbuch von Rockenhausen Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Rockenhausen 148 Gebäude- und Freifläche Kreuznacher Straße 6 168 4604 BV 1 | Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Gemäß Gutachten handelt es sich um ein zweigeschossiges, teilunterkellertes Wohn- und Geschäftshaus mit nicht ausgebautem Dachgeschoss in zentraler Innenstadtlage von Rockenhausen mit einer Gastronomieeinheit/Ladengeschäft im Erdgeschoss, Wohnung bzw. Büros im Obergeschoss und einer Garage. Die erste Beschlagnahme ist am 31.03.2023 erfolgt. Die Grenzen der §§ 74 a und 85a ZVG gelten nicht mehr. Verkehrswert: 241.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 31.03.2023 in das Grundbuch eingetragen worden. Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
241.000,00 €
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Mittwoch, 24.09.2025 10:00
Keine Anhänge verfügbar.
1. Sitzungssaal, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen
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