Zwangsversteigerung: unbebautes Grundstück in In den Wehtengärten, 67308 Lautersheim

Zwangsversteigerung: unbebautes Grundstück in In den Wehtengärten, 67308 Lautersheim. Verkehrswert: 3.000 €. Termin: 17.09.2025.

Kurzbewertung

Diese Zwangsversteigerung bietet eine/n unbebautes Grundstück in 67308 Lautersheim. Der angesetzte Verkehrswert beträgt 3.000 € (Einsteiger-/Budget-Segment). Der Termin ist am 17.09.2025 14:00.

  • Adresse/Lage: In den Wehtengärten, 67308 Lautersheim
  • Verkehrswert: 3.000 €
  • Termin: 17.09.2025 14:00
  • Grundbuch: Lautersheim Blatt 152

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

home_pin In den Wehtengärten, 67308 Lautersheim
keep Grundbuch: Lautersheim Blatt 152
3.000,00 €

Lage

In den Wehtengärten, 67308 Lautersheim

Objektbeschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Lautersheim Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Lautersheim 107/4 Gebäude- und Freifläche In den Wethengärten 60 152 BV 13   |   Objektbeschreibung: Unbebautes, als Garten genutztes Grundstück Das Baulastenverzeichnis enthält keine wertbeeinflussenden Eintragungen Nach Angaben der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim liegt das Grundstück im unbeplanten Innenbereich; Es wird als nicht erschlossenes Rohbauland (vgl. § 3 Abs. 3 ImmoWertV 21) eingestuft; die Erschließung ist nur über das Nachbargrundstück Fl.-Nr. 107/4 möglich, zudem ist eine Wohnhausbebauung aufgrund der Größe nicht möglich.  Verkehrswert: 3.000,00 €       Erste Beschlagnahme des Grundstücks ist am 28.02.2024.   Aufforderung:   Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.   Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.   Hinweis:   Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Verkehrswert

3.000,00 €


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Termin

Mittwoch, 17.09.2025 14:00


Gläubiger

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Versteigerungsort

1. Sitzungssaal, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen