Alle Fakten, Verkehrswert, Termin und Dokumente zur Zwangsversteigerung von Zweifamilienwohnhaus mit Doppelgarage und Nebengebäude in Thiersheimer Straße 19, 95659 Arzberg. Aktenzeichen: K0078/2024. Auktionstermin: 19.08.2025. Objektbeschreibung: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Arzberg Gemarkung Flurstück Wirtschafts…...
K0078/2024
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Zweifamilienwohnhaus mit Doppelgarage und Nebengebäude
Versteigerung
Thiersheimer Straße 19, 95659 Arzberg
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Arzberg Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Arzberg 116 Gebäude- und Freifläche Thiersheimer Straße 19 0,0535 3189 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Zweifamilienwohnhaus mit Doppelgarage und Nebengebäude; Der Versteigerungsvermerk ist am 17.01.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
225.000,00 €
Hr Fischer, Telefon: 09231/602146
Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, Sitzungssaal 012