Zwangsversteigerung: Zweifamilienhaus als Reihenendhaus in Stammbacher Straße, 95213 Münchberg

Zwangsversteigerung: Zweifamilienhaus als Reihenendhaus in Stammbacher Straße, 95213 Münchberg. Verkehrswert: 92.500 €. Termin: 16.09.2025. Amtsgericht: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/hof/.

Kurzbewertung

Diese Zwangsversteigerung bietet eine/n Zweifamilienhaus als Reihenendhaus in 95213 Münchberg. Der angesetzte Verkehrswert beträgt 92.500 € (Einsteiger-/Budget-Segment). Der Termin ist am 16.09.2025 08:30 (Amtsgericht: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/hof/).

  • Adresse/Lage: Stammbacher Straße 42, 95213 Münchberg
  • Verkehrswert: 92.500 €
  • Termin: 16.09.2025 08:30
  • Grundbuch: Amtsgericht Hof von Münchberg, Blatt 3732

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

home_pin Stammbacher Straße 42, 95213 Münchberg
keep Grundbuch: Amtsgericht Hof von Münchberg, Blatt 3732
92.500,00 €

Lage

Stammbacher Straße 42, 95213 Münchberg

Objektbeschreibung

Grundbucheintragung:   Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Münchberg Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Münchberg 1049/4 Wohnhaus, Garten Stammbacher Straße 42 0,0678 3732     Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Zweifamilienhaus als Reihenendhaus;   Der Versteigerungsvermerk ist am 06.03.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.   Aufforderung:   Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.   Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.   Hinweis:   Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.   Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Verkehrswert

92.500,00 €


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Termin

Dienstag, 16.09.2025 08:30


Gläubiger

RA Peter Roeger als IV ü.d.N.d. Heinrich Sellak, vertr. d. RAe Braun, Venten & Parhner mbH, Schützenstraße 20a, 96047 Bamberg

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Versteigerungsort

Amtsgericht Hof; Berliner Platz 1, Sitzungssaal 012