Zwangsversteigerung: Wohnhaus + Wohnhaus mit Garage in Am Anger, 95659 Arzberg

Zwangsversteigerung: Wohnhaus + Wohnhaus mit Garage in Am Anger, 95659 Arzberg. Verkehrswert: 40.000 €. Termin: 29.09.2025. Amtsgericht: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/hof/.

Kurzbewertung

Diese Zwangsversteigerung bietet eine/n Wohnhaus + Wohnhaus mit Garage in 95659 Arzberg. Der angesetzte Verkehrswert beträgt 40.000 € (Einsteiger-/Budget-Segment). Der Termin ist am 29.09.2025 08:30 (Amtsgericht: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/hof/).

  • Adresse/Lage: Am Anger 9, 95659 Arzberg
  • Verkehrswert: 40.000 €
  • Termin: 29.09.2025 08:30
  • Grundbuch: Amtsgericht Wunsiedel von Arzberg, Blatt 2993

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

home_pin Am Anger 9, 95659 Arzberg
keep Grundbuch: Amtsgericht Wunsiedel von Arzberg, Blatt 2993
40.000,00 €

Lage

Am Anger 9, 95659 Arzberg

Objektbeschreibung

Grundbucheintragung:   Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Arzberg lfd.Nr. Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt 1 Arzberg 471 Gebäude- und Freifläche Am Anger 9 0,0112 2993 2 Arzberg 470 Gebäude- und Freifläche Am Anger 9 0,0240 2993 Zusatz zu lfd.Nr. 2: Gemeinderecht zu einem halben Nutzanteil an den noch unverteilten Gemendebesitzungen   Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Wohnhaus;   Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Wohnhaus mit Garagen;   Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.   Der Versteigerungsvermerk ist am 22.07.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.   Aufforderung:   Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.   Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.   Hinweis:   Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.   Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Verkehrswert

Lfd. Nr. 1: 5.000,00 € Lfd. Nr. 2: 40.000,00 €


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Termin

Montag, 29.09.2025 08:30


Gläubiger

Sparkasse Hochfranken, Sonnenplatz 6, 95028 Hof, Herr Gollner

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Versteigerungsort

Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, Sitzungssaal 012