Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus mit Doppelgarage in Hermann-Löns-Straße, 95145 Oberkotzau. Verkehrswert: 142.000 €. Termin: 12.11.2025. Amtsgericht: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/hof/.
Diese Zwangsversteigerung bietet eine/n Einfamilienhaus mit Doppelgarage in 95145 Oberkotzau. Der angesetzte Verkehrswert beträgt 142.000 € (Einsteiger-/Budget-Segment). Der Termin ist am 12.11.2025 13:00 (Amtsgericht: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/hof/).
K0007/2025
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Einfamilienhaus mit Doppelgarage
Versteigerung
Hermann-Löns-Straße 4, 95145 Oberkotzau
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Oberkotzau Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Oberkotzau 975/2 Wohnhaus, Nebengebäude, Garten Hermann-Löns-Straße 4 0,1146 3093 Zusatz: Geh- und Fahrtrecht an Flst. 975/1 (Band 72 Blatt 2819, Abteilung II Nr. 1) Recht auf Verlegung und Unterhaltung von Versorgungsleitungen an Flst. 975/1 (Band 72 Blatt 2819, Abteilung II Nr. 3) Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Einfamilienhaus mit Doppelgarage; Der Versteigerungsvermerk ist am 23.01.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
142.000,00 €
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Mittwoch, 12.11.2025 13:00
Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, Sitzungssaal 012
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