Zwangsversteigerung: Einfamllienhaus als Stadthaus in Rosengasse, 95213 Münchberg. Verkehrswert: 79.500 €. Termin: 02.12.2025. Amtsgericht: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/hof/.
Diese Zwangsversteigerung bietet eine/n Einfamllienhaus als Stadthaus in 95213 Münchberg. Der angesetzte Verkehrswert beträgt 79.500 € (Einsteiger-/Budget-Segment). Der Termin ist am 02.12.2025 13:00 (Amtsgericht: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/hof/).
K0076/2024
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Einfamllienhaus als Stadthaus
Versteigerung
Rosengasse 2, 95213 Münchberg
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Münchberg Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Münchberg 220/2 Gebäude- und Freifläche Rosengasse 2 0,0197 7178 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Einfamllienhaus als Stadthaus; Der Versteigerungsvermerk ist am 19.12.2024 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
79.500,00 €
Mit diesem einfachen Rechner erhalten Sie einen schnellen Überblick. Hinweis: Sätze/Tabellen sind vereinfacht, ersetzen keine amtlichen Werte und dienen der Orientierung. Tragen Sie realistische Annahmen ein.
Dienstag, 02.12.2025 13:00
Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, Sitzungssaal 012
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