Zwangsversteigerung: Zweifamilienwohnhaus mit Doppelgarage und Nebengebäude in Thiersheimer Straße, 95659 Arzberg

Zwangsversteigerung: Zweifamilienwohnhaus mit Doppelgarage und Nebengebäude in Thiersheimer Straße, 95659 Arzberg. Verkehrswert: 225.000 €. Termin: 11.11.2025. Amtsgericht: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/hof/.

Kurzbewertung

Diese Zwangsversteigerung bietet eine/n Zweifamilienwohnhaus mit Doppelgarage und Nebengebäude in 95659 Arzberg. Der angesetzte Verkehrswert beträgt 225.000 € (Mittleres Preissegment). Der Termin ist am 11.11.2025 08:30 (Amtsgericht: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/hof/).

  • Adresse/Lage: Thiersheimer Straße 19, 95659 Arzberg
  • Verkehrswert: 225.000 €
  • Termin: 11.11.2025 08:30
  • Grundbuch: Amtsgericht Wunsiedel von Arzberg, Blatt 3189

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

home_pin Thiersheimer Straße 19, 95659 Arzberg
keep Grundbuch: Amtsgericht Wunsiedel von Arzberg, Blatt 3189
225.000,00 €

Lage

Thiersheimer Straße 19, 95659 Arzberg

Objektbeschreibung

Grundbucheintragung:   Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Arzberg Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Arzberg 116 Gebäude- und Freifläche Thiersheimer Straße 19 0,0535 3189   Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Zweifamilienwohnhaus mit Doppelgarage und Nebengebäude;     Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.   Weitere Informationen unter www.zvg-portal.de   Der Versteigerungsvermerk ist am 17.01.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.   Aufforderung:   Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.   Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.   Hinweis:   Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.   Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Verkehrswert

225.000,00 €


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Termin

Dienstag, 11.11.2025 08:30


Gläubiger

VR-Bank Fichtelgebirge-Frankenwald eG, Herr Fischer, Telefon: 09231/602146

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Versteigerungsort

Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, Sitzungssaal 012