Zwangsversteigerung: Eigentumswohnung im 2. OG links mit Kellerraum; in Bahnhofstraße, 00000 Hof. Verkehrswert: 112.000 €. Termin: 16.12.2025. Amtsgericht: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/hof/.
Diese Zwangsversteigerung bietet eine/n Eigentumswohnung im 2. OG links mit Kellerraum; in 00000 Hof. Der angesetzte Verkehrswert beträgt 112.000 € (Einsteiger-/Budget-Segment). Der Termin ist am 16.12.2025 10:00 (Amtsgericht: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/hof/).
K0040/2025
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Eigentumswohnung im 2. OG links mit Kellerraum;
Versteigerung
Bahnhofstraße 9, 00000 Hof
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Hof Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-Anteil Sondereigentums-Art SE-Nr. Blatt 103,53/1000 Wohnung W06 21911 an Grundstück Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Hof 1427 Gebäude- und Freifläche Bahnhofstraße 9 0,0277 Zusatz: verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im 2. Obergeschoss im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. W06; für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 21906 bis Blatt 21917); der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. Sondernutzungsrechte sind vereinbart. Der hier vorgetragenen Einheit ist ein Sondernutzungsrecht an dem Keller W06 zugeordnet Wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums wird auf die Bewilligung vom 19.12.2022 UVZ-Nr. 2182/2022 Notar Dr. Christian Auktor, Ingolstadt, Bezug genommen; übertragen am 13.02.2023. - Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Eigentumswohnung im 2. OG links mit Kellerraum; Der Versteigerungsvermerk ist am 17.06.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
112.000,00 €
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Dienstag, 16.12.2025 10:00
VR-Bank Bamberg-Forchheim eG, Willy-Lessing-Str. 2, 96047 Bamberg, SB: Robert Linz,GZ: KM - 77090 - 969873600, Tel.-Nr. 09191/622-426
Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, Sitzungssaal 012
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