Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Pflicht für Immobilienkäufer, Vermieter & Sanierer
Was ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Diese Police schützt Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken vor Ansprüchen Dritter, die durch sogenannte „Verkehrssicherungspflichten“ entstehen. Sobald Sie im Grundbuch stehen – auch nach einer Zwangsversteigerung – haften Sie für alles, was auf oder durch Ihr Grundstück passiert. Auch wenn Sie nicht vor Ort wohnen oder gar nicht von einem Mangel wussten.
- Versichert: Alle Haftungsrisiken aus Besitz von bebauten und unbebauten Grundstücken, Ein- & Mehrfamilienhäusern, vermieteten Immobilien
- Wichtig für: Vermieter, Besitzer leerstehender oder unbebauter Grundstücke, Käufer aus Auktion/Sanierung
Wann ist sie Pflicht?
- Vermietete Immobilien: Pflicht für jeden Vermieter, egal ob Einliegerwohnung, Mehrfamilienhaus oder einzelne Garage!
- Unbebaute Grundstücke: Auch hier besteht Haftungspflicht – Stichwort: nicht abgesicherte Baugrube, vereister Gehweg, umstürzender Baum.
- Gemeinschaftseigentum: Bei Eigentümergemeinschaften (WEG) wird oft eine Sammelpolice abgeschlossen – prüfen, ob Ihr Anteil versichert ist!
- Zwangsversteigerung/Sanierung: Nach Zuschlag haften Sie als Eigentümer, auch bei Leerstand oder noch nicht vollzogener Sanierung.
Typische Haftungsfallen für Eigentümer
- Glatteis: Unzureichend gestreute Gehwege, Treppen oder Parkplätze – Eigentümer haften für jeden Sturz!
- Baumsturz, lose Dachziegel, morscher Zaun: Sturmschäden verursachen oft Sach- und Personenschäden an Dritten.
- Leitungen, Schächte, Baugruben: Unbeaufsichtigt oder schlecht gesichert – gerade auf unbebauten oder leerstehenden Grundstücken.
- Vermietung: Defekte Beleuchtung, Stolperfallen im Treppenhaus, mangelnde Hausordnung – die Haftung liegt immer beim Eigentümer!
- Bauarbeiten/Sanierung: Wer nicht absperrt, beschildert oder kontrolliert, haftet für Unfälle auf der Baustelle (auch bei Eigenleistung).
Leistungen: Was deckt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ab?
- Personenschäden: Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall für Geschädigte
- Sachschäden: Reparatur oder Ersatz beschädigter Sachen (Fahrzeuge, Nachbargrundstücke, Fahrräder, Kinderwagen etc.)
- Vermögensschäden: Wenn Dritte durch den Schaden finanzielle Verluste erleiden
- Rechtsstreit: Kosten für Anwälte, Gutachter, Gerichtsverfahren
- Abwehr unbegründeter Ansprüche
Tipp: Die Deckungssumme sollte mindestens 5 Millionen €, besser 10 Millionen € betragen!
Praxisfälle & Schadenbeispiele
- Fall 1: Passant stürzt bei Glatteis auf nicht gestreutem Gehweg, erleidet Brüche und Verdienstausfall – Versicherung übernimmt alle Kosten.
- Fall 2: Ein morscher Ast stürzt auf das Auto eines Nachbarn, Gesamtschaden: 7.500 €, Versicherung zahlt.
- Fall 3: Nach Sanierung bleibt eine Baugrube offen, Nachbarskind stürzt hinein – Krankenhauskosten und Schmerzensgeld werden übernommen.
- Fall 4: Mieter stolpert über defekte Treppenstufe, verklagt Vermieter auf Schadensersatz – Police schützt vor Privatinsolvenz.
Sonderfälle: Zwangsversteigerung, Leerstand & Sanierung
- Nach Zwangsversteigerung: Versicherungsschutz sofort nach Besitzübergang klären – Altpolicen prüfen, ggf. eigene abschließen.
- Leerstand: Auch ohne Bewohner besteht die Haftung – viele denken irrtümlich, dass hier keine Police nötig ist!
- Sanierung: Bei Baustellenbetrieb: Kombi mit Bauherrenhaftpflicht sinnvoll!
- Eigentümergemeinschaft (WEG): Prüfen, ob und wie Ihr Anteil abgesichert ist.
Vergleich, Tipps & Kosten
- Kosten: Je nach Größe, Lage und Risiko ab ca. 30 € (unbebaut) bis 150 € (vermietet) jährlich
- Deckungssumme nie zu niedrig wählen!
- Altverträge prüfen: Bei Eigentümerwechsel besteht Sonderkündigungsrecht
- Kombi mit Bauherrenhaftpflicht oder Wohngebäudeversicherung prüfen
- Unabhängige Makler und Vergleichsportale nutzen
Weitere Ratgeber & Checklisten
FAQ – häufige Fragen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Pflicht?
Für Vermieter, Eigentümer unbebauter Grundstücke, nach Zwangsversteigerung und oft auch für leerstehende Immobilien: Ja, sie ist Pflicht und existenziell wichtig.
Wie unterscheidet sie sich von privater Haftpflicht?
Die private Haftpflicht deckt nur selbstgenutztes Eigentum. Für vermietete, unbebaute oder leerstehende Immobilien ist eine spezielle Police notwendig!
Wer ist alles mitversichert?
Eigentümer, Vermieter, Hausverwalter und ggf. auch Familienangehörige, je nach Police.
Was kostet eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Unbebaute Grundstücke ab 30 €/Jahr, vermietete Objekte meist 80–150 €/Jahr. Umfangreiche Tarife und Vergleich lohnt immer!