Haftpflichtversicherung für Immobilienkauf, Auktionen & Sanierungsobjekte

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Was ist eine Haftpflichtversicherung?

Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie für Schäden verantwortlich gemacht werden, die Dritten entstehen – z.B. Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden. Bei Immobilien gilt: Eigentum verpflichtet! Schon als neuer Eigentümer haften Sie für Unfälle, die auf dem Grundstück, in Treppenhäusern oder auf Gehwegen passieren, selbst wenn Sie noch nicht eingezogen sind.


Wann ist sie beim Immobilienkauf Pflicht?

  • Eigentümerhaftung: Sie haften ab Besitzübergang (oft schon mit Zuschlag bei Zwangsversteigerungen) für den sicheren Zustand des Grundstücks – z.B. bei Glatteisunfällen, losem Dachziegel, morschem Baum.
  • Vermietete Immobilien: Spätestens mit Mietvertragsbeginn müssen Sie als Vermieter eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nachweisen.
  • Bauherrenhaftpflicht: Für Umbauten oder Sanierungen ist diese Police Pflicht! Sie schützt bei Unfällen auf der Baustelle.
  • Unbebaute Grundstücke: Auch hier gilt: Sie müssen für die Sicherheit sorgen (z.B. kein offener Schacht, keine Stolperfallen) – eine eigene Haftpflichtversicherung ist ratsam.

Typische Haftungsfallen beim Immobilienerwerb

  • Glatteis auf Gehweg: Wer nicht rechtzeitig streut, haftet für Verletzungen Dritter. Versicherer zahlen nur bei aktiver Police!
  • Defekte Treppe: Stürzt ein Besucher vor Einzug auf einer beschädigten Treppe, ist der neue Eigentümer in der Pflicht.
  • Umstürzender Baum: Sturmschäden sind nur versichert, wenn regelmäßige Kontrolle/Unterhalt nachweisbar ist.
  • Baustelle ohne Versicherung: Schon kleine Umbaumaßnahmen lösen eine Bauherrenhaftpflichtpflicht aus – Stichwort: Eigenleistung!
  • Sanierungsstau: Bei Zwangsversteigerungen ist der Zustand oft unbekannt. Unfälle durch Vernachlässigung gehen zu Ihren Lasten.

Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht: Pflicht für Eigentümer & Vermieter

Wer ein Mehrfamilienhaus, ein vermietetes Objekt oder ein unbebautes Grundstück besitzt, braucht zwingend eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Sie deckt alle Haftungsrisiken rund ums Eigentum ab – vom Spielplatz bis zum gemeinschaftlichen Flur. Die Kosten variieren je nach Größe, Lage und Nutzung des Objekts (Richtwert: 50–200 €/Jahr).

Tipp: Prüfen Sie direkt nach dem Zuschlag, ob für Ihr neues Objekt bereits eine Police existiert oder abgeschlossen werden muss.


Private Haftpflicht vs. Immobilienhaftpflicht

  • Private Haftpflicht: Deckt meist nur das selbstgenutzte Einfamilienhaus ab, keine vermieteten oder unbebauten Grundstücke.
  • Immobilienhaftpflicht: Pflicht für Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Besitzer unbebauter Grundstücke.
  • Sonderfall WEG: Die Eigentümergemeinschaft schließt in der Regel eine Sammelpolice ab, aber prüfen Sie unbedingt, ob Ihr Anteil mitversichert ist!

Bauherrenhaftpflicht und Sanierung

Wer ein Haus aus der Zwangsversteigerung kauft, plant meist Modernisierung oder Umbau. Ab dem ersten Handgriff – selbst bei Eigenleistung! – besteht das Risiko, dass Dritte (Handwerker, Freunde, Nachbarn) auf der Baustelle zu Schaden kommen. Die Bauherrenhaftpflicht ist dann Pflicht: Sie springt ein, wenn z.B. ein Helfer von der Leiter stürzt oder Baugerüste umkippen.

  • Eigenleistungen zählen! Schon beim Austausch von Fenstern oder Dachpfannen besteht Versicherungspflicht.
  • Versicherungsbeginn & -ende: Die Police sollte spätestens zum Start der Baumaßnahmen laufen und bis zur vollständigen Abnahme fortbestehen.
  • Kombination mit Bauleistungsversicherung: Deckt zusätzlich Schäden am Bauwerk selbst ab.

Hier mehr zu den Kombi-Policen für Bauherren lesen.


Praxisbeispiele & Schadensfälle

  • Fall 1: Nach dem Zuschlag für ein sanierungsbedürftiges Haus räumt der Käufer den Garten, ein Nachbarskind verletzt sich an offenem Werkzeug. Ohne gültige Police zahlt der Käufer die Behandlung und ggf. Schmerzensgeld selbst – mehrere Tausend Euro!
  • Fall 2: Ein Sturm wirft einen morschen Ast auf das Auto eines Passanten. Auch hier haftet der neue Eigentümer ab Besitzübergang.
  • Fall 3: Ein Vermieter vergisst, im Winter den Gehweg zu streuen. Eine ältere Dame bricht sich das Bein – die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt sämtliche Kosten.


FAQ – häufige Fragen zur Haftpflichtversicherung

Ist die Haftpflicht beim Immobilienkauf wirklich Pflicht?

Für Vermieter und Besitzer von unbebauten oder vermieteten Grundstücken ja. Auch Bauherren sollten unbedingt eine Police haben – sonst haften sie persönlich für Schäden.

Gilt meine private Haftpflicht auch für das neue Haus?

Meist nur bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern – niemals bei vermieteten oder gewerblichen Objekten. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen genau!

Ab wann muss die Police bestehen?

Ab Besitzübergang oder spätestens bei Beginn von Bau-/Sanierungsarbeiten. Im Zweifel vor Schlüsselübergabe abschließen.

Wer zahlt, wenn Freunde auf der Baustelle helfen und es passiert ein Unfall?

Nur die Bauherrenhaftpflicht deckt solche Fälle. Die private Haftpflicht zahlt meist nicht für Bauunfälle oder auf Baustellen!