unbebautes Grundstück, Zweifamilienhaus

Zwangsversteigerung: unbebautes Grundstück in Ottostraße 30 u.a., 46399 Bocholt

home_pin Ottostraße 30 u.a., 46399 Bocholt

today Eingestellt 22.06.2026 visibility 95
Zwangsversteigerung unbebautes Grundstück, Zweifamilienhaus in Ottostraße 30 u.a., 46399 Bocholt Beispielbild

Zwangsversteigerung: unbebautes Grundstück in Ottostraße 30 u.a., 46399 Bocholt. Verkehrswert: 290.000 €. Termin: 13.11.2026. Amtsgericht: http://www.ag-bocholt.nrw.de.

Kurzbewertung

Immobilienprofil

Einmalige Gelegenheit: Ihr Zugang zu einer vielseitigen Immobilie in Bocholt!
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft – am 13.11.2026 um 09:00 Uhr im Sitzungssaal 109 des Amtsgerichts Bocholt, Hauptgebäude, Benölkenplatz 2.

Dieses Objekt umfasst ein zweigeschossiges, unterkellertes Zweifamilienhaus aus dem Baujahr 1958 mit einer Wohnfläche von ca. 118 m² sowie ein angrenzendes unbebautes Hinterland-Gartengrundstück. Der altersgerechte Zustand des Hauses eröffnet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten und erfordert Renovierungsarbeiten, während das unbebaute Grundstück durch die gemeinsame Nutzung klare Mehrwerte bietet – insbesondere für Familien oder kreative Projektentwickler.

Highlights:

  • Lage: Ottostraße 30 u.a., zentral in 46399 Bocholt, Nordrhein-Westfalen
  • Verkehrswert: Attraktiv kalkuliert mit 290.000,00 €
  • Flexibilität: Kombiniertes Grundstück für individuelles Wohnen und Gartenprojekte

Nutzen Sie die Chance, diese Immobilie mit Potenzial über das ZVG Portal näher zu betrachten oder direkt beim Amtsgericht Bocholt weitere Details zu erfahren.

Objektbeschreibung

Laut Wertgutachten (Stichtag 08.01.2026) handelt es sich bei dem Flurstück Nr. 488 um ein mit einem freistehenden Zweifamilienhaus bebautes Grundstück. Das Haus ist zweigeschossig und unterkellert, das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Wohnfläche ca. 118 m², Baujahr 1958. Der Zustand ist weitestgehend altersgerecht, es besteht allgemeiner Renovierungsbedarf. Das Flurstück Nr. 1419 ist unbebaut, wird aktuell als Garten genutzt.Der Gesamt-Verkehrswert (290.000,00 €) entspricht nicht der Summe bei Addition der Einzelwerte der Flurstücke. Jedoch ergibt sich bei Gesamtbetrachtung der Flurstücke ein insgesamt höherer Verkehrswert, da insbesondere das Flurstück 1419 als unbebautes Hinterland-Gartengrundstück wertmäßig eine Aufwertung erfährt, wenn es gemeinsam mit dem Hausgrundstück betrachtet wird.

Lage

Ottostraße 30 u.a., 46399 Bocholt

Rechner: Nebenkosten & Gesamtausgaben

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Versteigerungsort

Amtsgericht Bocholt, Hauptgebäude, Benölkenplatz 2, 46399 Bocholt, Etage 1, Sitzungssaal 109

Verkehrswert

290.000,00 €

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Az. 0009K0013/2025

Termin
Freitag, 13.11.2026 09:00
Amtsgericht
http://www.ag-bocholt.nrw.de
Aktenzeichen
0009K0013/2025
Grundbuch
Bocholt Blatt 5177, Bocholt Blatt 5177

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Informationen beim zuständigen Amtsgericht einholen.

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