Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Kolpingstraße, 67722 Winnweiler

home_pin Kolpingstraße, 67722 Winnweiler

today Eingestellt 11.06.2026 visibility 60
Zwangsversteigerung Einfamilienhaus in Kolpingstraße  35, 67722 Winnweiler Beispielbild

Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Kolpingstraße, 67722 Winnweiler. Verkehrswert: 237.000 €. Termin: 27.08.2026.

Kurzbewertung

Highlights der Immobilie

Tipp: Nutzen Sie die Chance auf dieses charmante Einfamilienhaus in der Zwangsversteigerung! Mit einer Wohnfläche von rund 105 m², einem Vollkeller und zwei Garagen bietet die Immobilie in der Kolpingstraße 35, 67722 Winnweiler, ein solides Fundament für Ihr neues Zuhause oder Investment.

Die Lage in Rheinland-Pfalz besticht durch eine gute lokale Infrastruktur sowie eine naturnahe Umgebung. Das Objekt ist eingetragen im Grundbuch von Winnweiler und verfügt über eine Grundstücksgröße von 794 m². Der Verkehrswert beträgt 237.000,00 €.

Versteigerungsdetails:

  • Art der Versteigerung: Zwangsvollstreckung
  • Versteigerungsort: Sitzungssaal 2, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen
  • Termin: 27.08.2026, 09:00 Uhr
  • Weitere Informationen unter: www.portal-zvg.de

Seien Sie frühzeitig vorbereitet – diese Immobilie bietet reizvolle Möglichkeiten in einem dynamischen Marktumfeld. Ein Schritt, der sich für Ihr Portfolio oder Ihr neues Zuhause lohnen könnte!

Objektbeschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Winnweiler Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt BV 2   Winnweiler 912/26 Gebäude- und Freifläche Kolpingstraße 35 794 1027    |   Objektbeschreibung: Gem. Gutachten handelt es sich um ein eingeschossiges Einfamilienhaus mit nichtausgebautem Dachgeschoss und Vollunterkellerung nebst zwei zusammenstehenden Einzelgaragen; Wohnfläche ca. 104,99 m².   Beschlagnahme: 15.01.2026 Verkehrswert: 237.000,00 €     Der Versteigerungsvermerk ist am 19.01.2026 in das Grundbuch eingetragen worden.   Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.   Aufforderung:   Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.   Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.   Hinweis:   Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Lage

Kolpingstraße 35, 67722 Winnweiler

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Versteigerungsort

Sitzungssaal 2, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen

Verkehrswert

237.000,00 €

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Az. 0002K0001/2026

Termin
Donnerstag, 27.08.2026 09:00
Aktenzeichen
0002K0001/2026
Grundbuch
Winnweiler Bl. 1027

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Informationen beim zuständigen Amtsgericht einholen.

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