unbebautes Grundstück

Zwangsversteigerung: unbebautes Grundstück in Bergstraße, 67822 Kalkofen

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today Eingestellt 16.06.2026 visibility 91
Zwangsversteigerung unbebautes Grundstück in Bergstraße, 67822 Kalkofen Beispielbild

Zwangsversteigerung: unbebautes Grundstück in Bergstraße, 67822 Kalkofen. Verkehrswert: 37.000 €. Termin: 05.08.2026.

Kurzbewertung

Immobilienprofil

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, einen unbebauten Bauplatz für Ihre individuellen Projekte zu erwerben? Diese Immobilie in der Zwangsversteigerung bietet Ihnen genau diese Gelegenheit! Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück mit etwa 708 m² Fläche in der idyllischen Gemeinde Kalkofen an der Bergstraße (67822), gelegen im malerischen Rheinland-Pfalz.

Die Liegenschaft befindet sich in einer leichten Hanglage und wird derzeit als Brache genutzt, was Ihnen kreative Freiheiten für die zukünftige Nutzung eröffnet. Trotz des derzeit verwilderten Zustands bieten die umliegenden Infrastrukturen und die Nähe zur Natur eine attraktive Grundlage für Ihre Investition.

  • Verkehrswert: 37.000,00 €
  • Versteigerungsort: Sitzungssaal 1, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen
  • Versteigerungstermin: 05.08.2026, 10:15 Uhr
  • Besonderheit: Wertgrenzen entfallen gemäß § 85a ZVG

Wenn Sie die Chance nutzen möchten, dieses Grundstück über das ZVG Portal zu erwerben, planen Sie rechtzeitig Ihren Besuch beim Amtsgericht Rockenhausen. Eine detaillierte Vorbereitung Ihrer Unterlagen kann Ihnen den Weg zum Zuschlag erleichtern.

Objektbeschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Kalkofen Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Kalkofen 476/6 Gebäude- und Freifläche Bergstr. 708 409 BV 2   |   Objektbeschreibung: Gem. Gutachten handelt es sich um einen unbebauten „verwilderten“ Bauplatz in leichter Hangla- ge, genutzt als Brache. Verkehrswert: 37.000,00 €       Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.   Der Versteigerungsvermerk ist am 08.07.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.   Aufforderung:   Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.   Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.   Hinweis:   Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Lage

Bergstraße, 67822 Kalkofen

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Versteigerungsort

Sitzungssaal 1, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen

Verkehrswert

37.000,00 €

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Az. 0001K0032/2024

Termin
Mittwoch, 05.08.2026 10:15
Aktenzeichen
0001K0032/2024
Grundbuch
Kalkofen Blatt 409

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Informationen beim zuständigen Amtsgericht einholen.

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