Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus mit Nebengebäude

Zwangsversteigerung: Grundstück in Ringstraße, 55758 Hottenbach

home_pin Ringstraße, 55758 Hottenbach

today Eingestellt 18.06.2026 visibility 101
Zwangsversteigerung Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus mit Nebengebäude in Ringstraße  13, 55758 Hottenbach Beispielbild

Zwangsversteigerung: Grundstück in Ringstraße, 55758 Hottenbach. Verkehrswert: 42.500 €. Termin: 07.12.2026.

Kurzbewertung

Einblick in die Immobilie

Investoren-Tipp: Einfamilienhaus mit Potenzial in Rheinland-Pfalz – Bei der Zwangsversteigerung der Immobilie Ringstraße 13, 55758 Hottenbach, eröffnen sich erstaunliche Möglichkeiten für kluge Investoren. Das Grundstück, bebaut mit einem charmanten Einfamilienhaus und einem zusätzlichen Nebengebäude, erstreckt sich über 598 m² und liegt in einer beschaulichen Gegend, die sich durch Ruhe und grünes Umfeld auszeichnet. Diese Gelegenheit birgt nicht nur den Vorteil eines attraktiven Verkehrswerts von 42.500,00 €, sondern auch den Wegfall von Wertgrenzen gemäß § 74a ZVG – ideal für Schnäppchenjäger!

Ihr Termin: Der Versteigerungstermin ist für den 07.12.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Idar-Oberstein (Saal 116) angesetzt.

Die Infrastruktur in Hottenbach und die regionale Qualität machen das Objekt nicht nur für Selbstnutzer interessant, sondern bieten auch langfristiges Entwicklungs- und Renditepotenzial. Eine frühzeitige Vorbereitung auf den Termin, einschließlich einer genauen Prüfung der Ansprüche und Rechte, wird empfohlen. Lassen Sie sich diesen Insider-Deal nicht entgehen!

Objektbeschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Hottenbach Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Hottenbach Flur 20, Flurstück 43/2 Gebäude- und Freifläche Ringstraße 13 598 1345 BV 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus mit Nebengebäude Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 74a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Der Versteigerungsvermerk ist am 21.01.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Lage

Ringstraße 13, 55758 Hottenbach

Rechner: Nebenkosten & Gesamtausgaben

Mit diesem einfachen Rechner erhalten Sie einen schnellen Überblick. Hinweis: Sätze/Tabellen sind vereinfacht, ersetzen keine amtlichen Werte.

Passen Sie die Annahmen an Ihr Objekt an — die Ausgabe aktualisiert sich sofort.

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Versteigerungsort

Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116

Verkehrswert

42.500,00 €

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Az. 0011K0002/2025

Termin
Montag, 07.12.2026 10:00
Aktenzeichen
0011K0002/2025

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Informationen beim zuständigen Amtsgericht einholen.

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