Wohn-/Geschäftshaus
Zwangsversteigerung: Wohn-/Geschäftshaus in Postplatz, 74564 Crailsheim
home_pin Postplatz, 74564 Crailsheim
Beispielbild
Zwangsversteigerung: Wohn-/Geschäftshaus in Postplatz, 74564 Crailsheim. Verkehrswert: 242.000 €. Termin: 24.08.2026.
Kurzbewertung
Objektüberblick
Interessieren Sie sich für eine spannende Gelegenheit im Immobilienmarkt? Dieses Wohn- und Geschäftshaus am Postplatz 2, 74564 Crailsheim, wird im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert. Nutzen Sie die Chance, eine vielseitig nutzbare Immobilie in der charmanten Region Baden-Württemberg zu erwerben.
Die Lage im Herzen von Crailsheim bietet eine hervorragende Infrastruktur mit Geschäften, Restaurants und Verkehrsanbindung in unmittelbarer Nähe. Der Verkehrswert liegt bei 242.000,00 EUR, was das Objekt sowohl für Eigennutzer als auch Investoren attraktiv macht.
Details der Zwangsversteigerung:
- Versteigerungsort: Amtsgericht Crailsheim, Schlossplatz 1, 74564 Crailsheim, Raum 2160, Sitzungssaal
- Versteigerungstermin: 24.08.2026, 11:00 Uhr
- Objektart: Teileigentum in einem Wohn- und Geschäftshaus
Weitere Informationen und aktuelle Details finden Sie auf www.portal-zvg.de.
Objektbeschreibung
Lage
Postplatz 2, 74564 Crailsheim
Rechner: Nebenkosten & Gesamtausgaben
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Gläubiger
WEG Postplatz 1, 74564 Crailsheim
Anhänge shield_lock
Keine Anhänge verfügbar.
Versteigerungsort
Amtsgericht Crailsheim, Schlossplatz 1, 74564 Crailsheim, Raum 2160, Sitzungssaal
Verkehrswert
242.000,00 €
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Az. K0009/2024
- Termin
- Montag, 24.08.2026 11:00
- Aktenzeichen
- K0009/2024
- Grundbuch
- Grundbuch von Crailsheim Nr. 5617 - Teileigentumsgrundbuch, 60.527/1.000.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück BV 1, Flst. 169, Postplatz 2, Gebäude- und Freifläche, Mischnutzung, Wohn- und Geschäftshaus, 2809 qm, verbunden mit dem Sondereigentum an Räumen im 6. OG (Teileigentum) im Aufteilungsplan mit Nr. 601 bezeichnet. Das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen (Blatt 5601 - 5688) gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. Die Veräußerung eines jeden der Teileigentumsrechte Aufteilungsplan S 1 - S 26 und S 28 - S 50 bedarf der Zustimmung der Stadt Crailsheim, Baurechtsamt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Informationen beim zuständigen Amtsgericht einholen.
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